Grundsätzlich werden die Mandanten schon im ersten Gespräch zu den Kosten aufgeklärt und zwar noch bevor ich tätig werde. Besprochen werden die Kosten an sich und die Erfolgsaussichten im Rechtsstreit.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, würde ich klären ob und in welchem Umfang die Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt und falls erforderlich die Deckungszusage einholen.
Sofern der Rechtsstreit gewonnen wird, hat der Gegner die Kosten Ihrer Rechtsverfolgung zu erstatten, es sein denn, er ist zahlungsunfähig.
Die Rechtsanwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt, wobei sich die Höhe der Gebühren grundsätzlich nach dem Streitwert bestimmt. Bei Ordnungswidrigkeitenverfahren sind bestimmte Rahmengebühren vom Gesetzgeber festgelegt.
Eine Unterschreitung der Gebühren nach dem RVG ist nur in Ausnahmefällen möglich. Für Überschreitung ist eine besondere Vereinbarung zwischen Mandant und Anwalt erforderlich.
Die Kosten für die Erstberatung bestimmen sich bei mir nach Art und Umfang des Mandats, sowie zeitlichem Aufwand. Sofern erforderlich kann im einzelnen auch ein Stundenlohn vereinbart werden.