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Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht, sowie Ordnungswidrigkeiten-verfahren


Bei mir erhalten Sie eine komplette Rundumbetreuung zur Lösung Ihres Problems.

Thema Führerschein behalten bei drohendem Führerscheinverlust                                                                                                   

Sie haben Probleme mit einem hohen Punktestand - 8 Punktegrenze bald erreicht - und wieder läuft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ? Dann kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gern, mit vollem Einsatz.

 

Oft ist es so, dass Mandanten mich ansprechen, weil sie befürchten, bald ihren Führerschein zu verlieren, sei es wegen verschiedener Verkehrsdelikte, sei es wegen zu hohem Punktestand oder aber sie möchten sich gegen ein Fahrverbot wehren. Vor allem Vielfahrer, wie Außendienstmitarbeiter, Berufskraftfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer, die jährlich viele Kilometer fahren, haben es dann nicht leicht. Beachten Sie dabei, dass es möglich ist, dieses Fahrverbot abzuwenden. Auch den Führerschein kann man evtl. retten. Eine Garantie vermag ich Ihnen nicht zu geben, aber ich versuche auf jeden Fall Ihnen mit meiner mehr als 20 jährigen Berufserfahrung mit Spezialisierung auf das Verkehrsrecht zu helfen. Fälle bei denen andere Kollegen sagen, dass es keinen Sinn macht gegen die beabsichtigten Sanktionen vorzugehen, sind die Verfahren in denen ich besonders gern beauftragt werde.

 

In letzter Zeit sollen gerade ältere Verkehrsteilnehmer, wenn sie z.B. einen Unfall verursacht haben oder auch wegen Fahrerflucht angezeigt wurden, ihren Führerschien abgeben. Oft trifft es dabei auch solche Verkehrsteilnehmer, die keine Punkte haben und mit ihrer Haftpflichtversicherung im unteren Bereich sind, eben weil sie keine oder kaum Unfälle verursachen. Auch solchen Verkehrsteilnehmern kann ich helfen.

Thema bundesweite Tätigkeit

 

Ich vertrete Mandanten in ganz Deutschland, also bundesweit. Dies vermag ich deshalb zu leisten, weil ein Anwalt für die Verwaltungsverfahren nicht vor Ort sein muss, da diese Kommunikation zwischen Anwalt und Behörde i.d.R. schriftlich oder elektronisch abläuft. Erst dann, wenn eine Gerichtsverhandlung statt findet, stellt sich die Frage, ob ich dort hin reise oder ein Kollege vor Ort beauftragt wird. I.d.R. wünschen die Mandanten, dass ich dann dort erscheine. Aber auch hier gilt: entscheidend ist, was Sie wollen und was Sie finanziell leisten können. Denkbar ist somit auch, dass Sie dann gegen ein geringes zusätzliches Entgelt vor Ort von einem Kollegen vertreten werden (den ich Ihnen gesucht habe) ohne hohe Zusatzkosten. Wie gesagt: das entscheiden Sie nach Rücksprache mit mir.

Thema Sonderhonorar

 

Ja, ich lasse mir den Erfolg, den ich habe, zum Teil auch besonders vergüten. Ein solches Sonderhonorar fällt aber erst dann an, wenn Sie einverstanden sind und ich Ihren Führerschein gerettet habe, ist mithin reines Erfolgshonorar. Bedenken Sie dabei, was es kostet, wenn ihr Führerschein erst einmal entzogen ist, wobei in bestimmten Fällen auch eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) vor Wiedererteilung angeordnet werden kann. Die diesbezüglichen Kosten - auch die der Vorbereitung - sind nicht unerheblich. Und ich versuche Ihnen auch an diesem Punkt zu helfen. Sollte es unweigerlich doch zu einer MPU kommen, werden Sie fachkundig beraten und unter Einbindung von verkehrspsychologischer Beratung auf eine solche MPU vorbereitet.

Thema Technik

 

Ich arbeite mit extrem qualifizierten Sachverständigen zusammen, sowohl bei Schadensbegutachtung, Untersuchung der Unfallursachen, als auch zu Messverfahren, z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder wenn jemand den erforderlichen Abstand nicht eingehalten haben soll, bzw. wenn jemand bei rot über eine Ampel gefahren sein soll. Sogar dann, wenn streitig ist, ob jemand einen Unfall bemerkt hat, oder nicht, stehen mir extrem gut qualifizierte Gutachter zur Seite. Nun werden Sie sich fragen, was das kostet. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, versuche ich die Kostenübernahme der Sachverständigenkosten zu regeln, was mir fast immer gelingt. Besteht kein Rechtsschutz, würde ich versuchen eine für Sie kostengünstige Regelung zu finden, was vor allem deshalb möglich, ist weil ich aufgrund der Vielzahl der Verfahren schon lange mit Sachverständigen zusammen arbeite - wenn denn überhaupt ein Sachverständiger beauftragt werden muss. Oft ist dies nicht der Fall.


Warum es sich lohnt, mich in verkehrsrechtlichen Verfahren, insbesondere bei Geschwindigkeitsmessungen, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen, Unfallflucht, etc. zu beauftragen, ergibt sich aus nachstehenden Gründen. Denn von mir bekommen Sie mehr Service, als es normalerweise üblich ist.

1.1. Bei Verkehrsunfällen liegt der Schwerpunkt, auf einer schnellen Regulierung ihres Unfallschadens, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Sollten Sie einen Gutachter für die Schätzung Ihres Schadens benötigen, kann ich Ihnen auch an diesem Punkt helfen.

1.2. Ich kämpfe um jeden Punkt in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Oft höre ich, dass es gar nicht so schlimm sei, wenn ein Punkt mehr im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen wird, was sich jedoch schnell als verhängnisvoller Irrtum erweisen kann. Denn angesichts der 8 Punkte - Grenze ist der Führerschein heutzutage viel eher gefährdet, als früher. Mandanten, denen es gleich ist wie viele Punkte sie haben oder solche die aufgrund der Kosten für die Beauftragung eines Anwalts versuchen zu "taktieren" vertrete ich nicht! Eine Rechtsschutzversicherung ist deshalb schon hilfreich, aber keine Voraussetzung für meine Unterstützung. Ich möchte erreichen, dass meine Mandanten möglichst wenig Punkte haben. Dies kann dazu führen, den Führerschein zu behalten, auch wenn er schon gefährdet ist.

1.3. Deshalb führe ich bei vielen Mandanten eine sogenannte "Punktestand"-Akte, insbesondere bei langjährigen Mandanten, die schon seit vielen Jahren auf meine Kompetenz vertrauen. In der Punktestand-Akte befinden sich die Auskünfte aus dem Fahreignungsregister, aus dem sich genau ergibt, wann Punkte gelöscht und welche Punkte sich in der sog. "Überliegefrist" befinden. Für die Auskunft aus Flensburg wird dabei ein geringes Sonderhonorar erhoben, jedoch weiß ich dann ebenso wie Sie, wie es um Ihre Punkte im Fahreignungsregister steht. Und wer möchte schon gerne seinen Führerschein abgeben?

1.4. Ihre Ordnungswidrigkeit kann bei mir auch durch technische Sachverständige geprüft werden. Damit wird gewährleistet, dass auch solche Messfehler gefunden werden, die sich bei normaler Überprüfung der Messung nicht ergeben. Da die Gerichte zumeist davon ausgehen, dass es sich bei den Messungen um sog. standardisierte Verfahren handelt und die Messungen insoweit kaum angezweifelt werden können, sind Sie bei mir bestens aufgehoben, mit der Möglichkeit der kompetenten Überprüfung der Messung. Denn auch an dieser Stelle leiste ich mehr, als man von einem Anwalt unter normalen Bedingungen erwarten kann. Wichtig ist dabei, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, so dass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.

1.5. Bei Strafverfahren wegen Unfallflucht gelingt es mir meist eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Dabei kommt es nicht darauf an, großspurig vor Gericht aufzutreten und dem Mandanten eine eindrucksvolle Show im Gerichtssaal zu liefern. Vielmehr sind gute Kontakte und kompetentes Verhandeln gefragt, was eher zu einer Einstellung und damit zu einem guten Ergebnis für den Mandanten führt, zumeist ohne Gerichtsverfahren.
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